Bahnhofstraße 34 a, 29614 Soltau
Eine Einrichtung für Jugendliche im Alter von 14 bis 26 Jahren, die den Schulbesuch verweigern, die die Schule ohne Perspektive verlassen oder ihre Ausbildung abbrechen.
Schulverweigerung
Warnsignale und was Sie tun können
Warnsignale
Ihr Kind
- steht morgens nicht auf
- klagt häufig über Kopf-, Bauchschmerzen oder Übelkeit
- muss sich überwinden, um zur Schule zu gehen
- hat Probleme mit Mitschülerinnen/Mitschülern oder Lehrkräften
- bringt schlechte Noten mit nach Hause
Schulverweigerung ist die vom Kind ausgehende Weigerung, die Schule zu besuchen oder sein Unvermögen, den Schulalltag durchzustehen. Wenn aus einer Ausnahme die Regel wird, liegen die Ursachen tiefer. Die Gründe für Schulverweigerung sind sehr unterschiedlich.
Rechtliche Grundlagen
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz dauert die Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre. Sie teilt sich in der Regel auf in 9 bzw. 10 Jahre allgemeinbildende und 1 bis 3 Jahre berufsbildende Schulpflicht und endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Erziehungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht! Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern, wird die Schulpflicht verletzt. Die Schule kann dies bei der Schulverwaltung anzeigen. Wer die Schulpflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden. Bei Nichtzahlung drohen Sozialstunden oder Arrest.
Gebührenfreie Servicenummer
0800 7 23 63 23
Unter dieser Nummer können Sie sich schnell und einfach beraten lassen!
Beratungsmöglichkeiten vor Ort
Landkreis Heidekreis
JUGEND STÄRKEN
Bahnhofstr. 34a · 29614 Soltau
Tel.: 05191 9739944
Volkshochschule Heidekreis gGmbH
DEINE CHANCE!
Bildungszentrum Walsrode
Quintusstraße 35 · 29664 Walsrode
Tel.: 05161 788613
ProJob in Soltau
Winsener Straße 34g · 29614 Soltau
Tel.: 05191 968719 oder 968717