Inklusive Beschulung

Rechtliche Grundlagen

Die Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen basiert auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie § 4, Abs. 1 des NSchG: Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen.
Inklusive Schule in Niedersachsen bedeutet in der Konsequenz, dass jede Schule pädagogische Unterstützungsbedarfe aller Art berücksichtigt und in jeder Schulform individuell angepasste Angebote vorgehalten werden. Die Landesregierung in Niedersachsen vertritt ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion, was bedeutet, dass die uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll. In der Schule bedeutet dies die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Einrichtung eines barrierefreien, gleichberechtigten und hochwertigen Unterrichts. Alle allgemein- und berufsbildenden Schulen sind dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern diese Möglichkeit zu bieten, sie sind also inklusive Schulen. Die Entscheidung darüber, welche Schulform ein Kind besucht, treffen letztlich die Erziehungsberechtigten.

Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Es gibt insgesamt sieben verschiedene Förderschwerpunkte, die im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs festgestellt werden können. Dazu gehören die Bereiche
-    Hören
-    Sehen 
-    körperlich-motorische Entwicklung (KM)
-    geistige Entwicklung (GE)
-    Sprache
-    emotionale und soziale Entwicklung (ES)
-    Lernen
Für Kinder, die eine besondere Unterstützung benötigen, wird ein Förderplan erstellt, der konkrete Maßnahmen beinhaltet. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird nur im Ausnahmefall festgestellt. Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum für inklusive Schule prüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Sofern ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wird, haben Eltern grundsätzlich die freie Entscheidung, ob ihr Kind eine entsprechende Förderschule (sofern vorhanden) besuchen oder ob die Unterstützung an der Regelschule erfolgen soll.
In Niedersachsen und damit auch im Heidekreis werden bis 2028 alle Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen geschlossen. Alle Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Lernen werden dann bedarfsgerecht an den Regelschulen unterrichtet. Das Schuljahr 2022 war das letzte Schuljahr, zu dem Kinder in Klasse 5 in eine Förderschule Lernen aufgenommen wurden. 
Im Heidekreis gibt es aktuell folgende Förderschulen:
-    Ita-Wegman und evangel. Schule Walsrode (beide in freier Trägerschaft), für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte GE und ES 
-    die Sprachheilklassen der Pestalozzischule Soltau und der Hans-Brüggemann-Schule in Walsrode im Förderschwerpunkt Sprache 
-    für den Schwerpunkt KM gibt es Heidekreis aktuell kein Angebot, jedoch eine Kooperation mit der Käthe-Kollwitz-Schule in Bergen  (Landkreis Celle) mit begrenzten Kapazitäten

Weiterführende Links

Nähere Informationen zum Rahmenkonzept Inklusive Schule sind auf der Homepage des Niedersächsischen Bildungsportals und des Niedersächsischen Kultusministeriums zu finden.

Die Kontaktdaten des Regionalen Beratungszentrums Inklusive Schule für den Heidekreis finden Sie hier.
 

Brüggemannstr. 8, 29664 Walsrode

Cordinger Str. 39, 29699 Walsrode

Von-Stolzenberg-Straße 11, 29664 Walsrode

Die Klaus-Dieter-Haehn-Schule ist als staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte eine Form der Beschulung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Buchhopsweg 15, 29614 Soltau

Celler Str. 167, 29614 Soltau

Die staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte Schule am Weiher ist ein Angebot der Lebenshilfe Soltau e.V.

Am Schloonberg 11, 29690 Schwarmstedt