Schulabschlüsse nach der 9. und 10. Klasse
Möglichkeiten und Chancen im Heidekreis
Nach der 9. Klasse sind folgende Abschlüsse möglich:
- Hauptschulabschluss
- Abschluss der Förderschule (bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen)
Nach der 10. Klasse sind diese Abschlüsse möglich (außer am Gymnasium):
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Am Gymnasium (auch im Gymnasialzweig der Gesamtschule) gibt es nach der 10. Klasse keine Prüfung, sondern eine Versetzung.
Wichtig:
Wer keinen Abschluss schafft oder einen besseren erreichen möchte, darf die Klasse meistens einmal wiederholen.
Sekundarabschluss II
Abitur und Fachabitur
Wer nach der Sekundarstufe I weiterhin eine Schule besucht, kann diesen Abschluss erreichen.
Möglich ist dieser Abschluss zum Beispiel:
- in der gymnasialen Oberstufe (Klasse 11–13)
- an einer Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule
Mit dem Sekundarabschluss II kann man:
- eine Berufsausbildung machen
- an einer Hochschule oder Universität studieren (je nach Abschluss)
Beispiele für Abschlüsse im Sekundarbereich II:
- Fachhochschulreife (auch: Fachabitur)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Abschlüsse mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf Lernen
Wann und wie der Hauptschulabschluss möglich ist
Kinder, die an einer Regelschule unterrichtet werden und bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen festgestellt wurde, haben verschiedene Möglichkeiten, einen Hauptschulabschluss zu erlangen.
- Nach Klasse 9 ist der Hauptschulabschluss an einer Regelschule möglich, sofern der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf Lernen in Klasse 8 aberkannt wurde;
- Sofern der Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen nach Klasse 9 an der Regelschule abgelegt wurde oder wenn das Kind nach Klasse 9 in die Berufseinstiegsklasse einer berufsbildenden Schule gewechselt ist, ist ebenfalls ein Hauptschulabschluss möglich
Das folgende Schaubild zeigt die verschiedenen Wege im Einzelnen.