In zu vielen Partnerschaften und Familien gibt es Gewalt.
Fast immer sind Frauen die Opfer und Männer die Täter.
Das passiert meistens zu Hause. Ohne bezeugende Personen.
Diese Gewalt ist verboten und kann bestraft werden.
Dafür gibt es das Gewalt-Schutz-Gesetz. Es soll Frauen vor Gewalt schützen.
Wenn Ihr (Ex-)Partner oder Ihre (Ex-)Partnerin, Ihr Ehemann oder ein anderes erwachsenes Familienmitglied
- Sie schlägt (auch wenn "nur" die Hand ausgerutscht ist)
- Sie bedroht
- Sie einsperrt
- Ihnen den Kontakt zu Ihren Freudinnen und Freunden oder zu Familie verbietet
- häufig Alkohol trinkt und auch mal die Nerven verliert
- Ihnen keine eigene Meinung erlaubt
- Sie trotz Trennung nicht in Ruhe lässt
- Sie und Ihre Kinder in anderer Form einschüchtert
dann benachrichtigen Sie die Polizei! (Telefon: 110)
Oder Sie rufen direkt das Frauenhaus an. (Kontakt weiter unten)
Das Frauenhaus im Heidekreis
Das Frauenhaus ist eine sichere Unterkunft für Frauen, Mütter und deren Kinder. Es ist offen für Frauen und Kinder, welche von häuslicher Gewalt betroffen sind. Unabhängig von:
- Nationalität
- ethnischer und sozialer Herkunft
- sexueller Orientierung
- Religion
- Weltanschauung
- der Form des partnerschaftlichen oder familiären Zusammenlebens.
Die Mitarbeiterinnen des Hauses respektieren die Lebenssituationen der Frauen und Kinder.
Das Frauenhaus wird vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. betrieben.
Unabhängig von einer Aufnahme in das Haus können Sie sich jederzeit ratsuchend an die Mitarbeiterinnen wenden.
Die Adresse ist aus Sicherheitsgründen anonym.
+49 (0) 516173300
Frauen helfen Frauen e.V.